Übersicht
Für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzungen vor. Es geht um ein hohes Maß an Verantwortung, Fachwissen sowie persönliche Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbstständiger Basis oder in Form eines Anstellungsverhältnisses ausgeführt wird.
Eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist in jedem Fall vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, ob Sie als Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllen und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen. Die zuständige Stelle (IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, der Sie befähigt im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten. Sie erhalten den Sachkundenachweis und dürfen als geprüfte Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Hinweis:
Diese geförderte Weiterbildung wird durch die damago GmbH durchgeführt.
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Unterrichtszeiten:
08:00 - 15:00 Uhr -
Abschlussart:
IHK Prüfung -
Dauer:
50 Tage