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Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Überblick

Übersicht

In diesem Lehrgang erwirbt man die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um den staatlichen Sachkundenachweis gemäß § 7 des Waffengesetzes zu erlangen. Der Kurs kombiniert gesetzliche Grundlagen mit praxisorientierten Elementen zur sicheren Handhabung von Schusswaffen und bereitet gezielt auf die amtliche Prüfung vor. Dieser Abschluss öffnet berufliche Türen in sicherheitsrelevanten Tätigkeitsfeldern.

  • Unterrichtszeiten:
    08:00 - 15:00 Uhr
  • Dauer:
    5 Tage
  • Einführung in das geltende Waffenrecht, rechtliche Rahmenbedingungen und Begriffsdefinitionen
  • Systematik und Unterscheidung verschiedener Schusswaffen und Munition
  • Rechtliche Aspekte von Erwerb, Besitz, Aufbewahrung und Transport
  • Umgangsregeln, Sicherheitsbestimmungen und Verhalten am Schießstand
  • Praktische Übungen mit Kurzwaffen und dazugehöriger Munition
  • Vorbereitung auf die staatliche Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG
  • persönliches Gespräch
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Der Kurs richtet sich an Interessenten, die eine qualifizierte Sachkunde für berufliche Tätigkeiten im Sicherheitssektor oder zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis benötigen.

Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens

  • Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
  • BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Europäischer Sozialfond (ESF)

oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.

Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG

Termine


Dauer
5 Tage
Preis
100% gefördert durch Arbeitsagentur / Jobcenter
Ort

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