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Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) | Berlin

Überblick

Übersicht

Für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzungen vor. Es geht um ein hohes Maß an Verantwortung, Fachwissen sowie persönliche Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbstständiger Basis oder in Form eines Anstellungsverhältnisses ausgeführt wird.

Eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist in jedem Fall vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, ob Sie als Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllen und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen. Die zuständige Stelle (IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, der Sie befähigt im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten. Sie erhalten den Sachkundenachweis und dürfen als geprüfte Sicherheitsfachkraft tätig werden.

  • Unterrichtszeiten:
    08:00 - 15:00 Uhr
  • Abschlussart:
    IHK Prüfung
  • Dauer:
    50 Tage

Vorbereitung zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

  • Sicherheitsdienstleistung: Das Unternehmen Sicherheit, Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Strukturen
  • Allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht, Zivil- und Strafrecht
  • Gewerbeverordnung § 34a, Unterweisung nach Bewachungsverordnung
  • Ziele des Veranstaltungsschutzes
  • Aufgaben des Veranstaltungsschutzes
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz
  • Gesetzliche Grundlagen im Zuge der Neugestaltung von Ordnung und Sicherheit (präventive Maßnahmen)
  • Technische Einrichtungen, Hilfsmittel, Unfallverhütungsvorschriften & Brandschutz
  • Bewerbungstraining
  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der ortansässigen IHK
  • persönliche Eignung/Test
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit
  • körperliche Fitness
  • polizeiliches Führungszeugnis (bei Eintragungen nach Einzelfallentscheidung)
  • Deutschlevel B2/Deutschtest
  • Menschen, die Interesse an einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe haben
  • Quereinsteiger sind herzlich willkommen
  • Frauen und Männer sind gleichermaßen bevorzugt

Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens

  • Arbeitsagenturen (SGB III)
  • Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
  • BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Europäischer Sozialfond (ESF)

oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.

  • IHK-Prüfungszeugnis / Trägerzertifikat

Termine


Dauer
50 Tage
Preis
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Ort

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